AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spenden an die Stiftung Kieler Sporthilfe für „Kiel leuchtet“

Zur Nutzung unserer Online-Spendenseite sind folgende Punkte / Bedingungen wichtig:

Deine Spende an Stiftung Kieler Sporthilfe, Fleethörn 1, 24103 Kiel für „Kiel leuchtet“ ist eine völlig freiwillige Unterstützung. Auf Wunsch erhälst Du eine Spendenquittung (“Zuwendungsbestätigung”). Diese senden wir zeitnah nach der Spende als Sofortquittung zu oder als Jahresspendenquittung bis zum 15. März des Folgejahres.

Wichtig dafür ist Deine Adresse-Angabe. Bei Spenden über unser Spendenformular jeweils die gewünschten Quittungs-Variante anklicken. Für alle Spendenquittungen ist es wichtig, dass du im Falle einer Überweisung im Verwendungszweck deine Postanschrift angibst oder die gewünschte Option im Spendenformular auswählst, damit wir dir eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Entscheidest du dich, uns deine Spende im Lastschriftverfahren zu übermitteln, stelle bitte sicher, dass die Spende abgebucht werden kann. Etwaige Gebühren für eine Rücklastschrift trägst du.

DAUERSPENDEN

Deine Dauerspende an die Stiftung Kieler Sporthilfe kannst du in drei Zahlungsvarianten laufen lassen und im Spendenformular auslösen:

regelmäßige SEPA-Lastschrift
regelmäßige Paypal-Dauerspende
regelmäßige Abbuchung von Deiner Kreditkarte

Neben dem Spendenformular kannst du auch direkt bei Deiner Bank einen Spenden-Dauerauftrag an die Stiftung Kieler Sporthilfe auslösen (in der Filiale oder im Onlinebanking). Für Dauerspenden stellen wir automatisch eine Jahresspendenquittung aus (Es sei denn, Du hast ausgewählt: “Keine Quittung”).

Möchtest Du Deine Dauerspende (aus dem Spendenformular) kündigen (sofort oder zu festem Zeitpunkt), dann sende uns bitte formlos eine E-Mail an info@kielersporthilfe.de mit voller Adressangabe und Betrag- und Rhythmus oder per Brief Stiftung Kieler Sporthilfe, Fleethörn 1-7, 24103 Kiel für „Kiel leuchtet“. Wir werden die Spende umgehend als Dauerspende beenden und löschen.

SPENDENKONTO
IBAN: DE13 2109 0007 0090 6400 39
BIC: GENODEF1KIL
Kreditinstitut: Kieler Volksbank eG
Kontoinhaber: Stiftung Kieler Sporthilfe
(für Deine Online-Überweisung oder eigenen Dauerauftrag)

Herzlichen Dank für Deine Unterstützung

Widerruf

Widerruf der einmaligen Spende bzw. Kündigung der Dauerspende

Willst Du aus persönlichen Gründen deine einmalige Spende rückgängig machen?
Innerhalb von zwei Monaten nach Spendeneingang kannst du die Rückzahlung deiner einmaligen Spende mit einer formlosen E-Mail an info@sporthilfekiel.de oder per Brief an Stiftung Kieler Sporthilfe, Fleethörn 1-7, 24103 Kiel für Kiel leuchtet rückgängig machen. Wir senden die Spende über den ursprünglichen Zahlungsweg zurück.

Solltest du bereits zu einer Spende, die du zurückverlangst, eine Spendenquittung erhalten haben, bitten wir höflich um Rücksendung der Spendenquittung per Brief.

Bei Dauerspenden ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Hier bedarf es zu Beendigung des Spendenverhältnisses für die Zukunft einer Kündigung. Die Kündigung ist per formloser Mail an info@sporthilfekiel.de oder per Brief zu richten an Stiftung Kieler Sporthilfe, Fleethörn 1-7,  24103 Kiel für „Kiel leuchtet“

Teilnahmebedingungen

(Stand: Mai 2021)

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. VERANSTALTER

Die Aktion wird durchgeführt von der Stiftung Kieler Sporthilfe.

2. TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Teilnahme an der Aktion durch Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung bei Zustandekommen eines Projekts nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von der Stiftung Kieler Sporthilfe gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält die Stiftung Kieler Sporthilfe sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

3. SPENDENAUSSCHÜTTUNG

Wie erfolgt die Teilnahme?

Die Teilnahme an der Spendenaktion erfolgt im Zeitraum vom 15.05.2021 – 31.08.2021. Um daran teilzunehmen, muss der Teilnehmer sein Projekt auf der Website „kielleuchtet.de“ hochladen. Dieser Beitrag muss einen Text enthalten; auch ein Foto kann freiwillig hinzugefügt werden. Nach Prüfung und positiv beschiedener Eignung wird der Beitrag von der Stiftung Kieler Sporthilfe veröffentlicht.

Jeder Teilnehmer darf nur einen Beitrag veröffentlichen.
Der Beitrag darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

4. GEWINNERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG

Die Förderprojekte werden in einer Kombination aus öffentlichem Voting (40 %) und einer Jury (60 %) ermittelt.
Gewinner werden nach Ablauf der Aktion schriftlich benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist die Stiftung Kieler Sporthilfe nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.

5. PROJEKTDURCHFÜHRUNG

Das Projekt muss im ersten Halbjahr 2022 umgesetzt werden, andernfalls kann die Stiftung Kieler Sporthilfe dem Gewinner eine Frist für die Umsetzung setzen. Erfolgt diese nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Förderanspruch und bereits gezahlte Beiträge können zurückverlangt werden.
Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per Post an die Adresse, die der Teilnehmer nach Aufforderung angegeben hat.
Die Adresse kann nach der Teilnahme nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist die Stiftung Kieler Sporthilfe nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.

6. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN

Die Stiftung Kieler Sporthilfe behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Förderungen nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Förderungen zurückgefordert werden.
Der Stiftung Kieler Sporthilfe bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von der Stiftung Kieler Sporthilfe gesetzten Frist, behält sich die Stiftung Kieler Sporthilfe vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 geregelt.

7. KEINE GEWINNÜBERMITTLUNG

Sollte eine Durchführung des Projekts den Gewinnern nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt) bleibt es der Stiftung Kieler Sporthilfe nach eigenem Ermessen überlassen, was mit der Förderung erfolgt (z.B. ob der Förderung nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Förderprojekt genutzt wird).

8. DATENSCHUTZ

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Stiftung Kieler Sporthilfe übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

10. ÄNDERUNG/EINSTELLUNG DES GEWINNSPIELS

Die Stiftung Kieler Sporthilfe behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
Die Stiftung Kieler Sporthilfe ist insbesondere berechtigt, das Projekt einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

11. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER KLAUSELN

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

12. ÜBERTRAGUNG, BARAUSZAHLUNG, RECHTSWEG

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Stiftung Kieler Sporthilfe nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.